Reiseinformationen Österreich

FLÄCHE: 83.882 km²
HAUPTSTADT: Wien
BUNDESLÄDER/Landeshauptstädte: BURGENLAND/Eisenstadt, KÄRNTEN/Klagenfurt, NIEDERÖSTERREICH/St. Pölten, OBERÖSTERREICH/Linz, SALZBURG/Salzburg, STEIERMARK/Graz, TIROL/Innsbruck, VORARLBERG/Bregenz, WIEN
EINWOHNER: 8,932 Mio
WÄHRUNG: Euro
VORWAHL: 0043 - Durchwahl ohne führende 0
NOTRUFNUMMERN: Feuerwehr 122, Polizei 133, Euronotruf 112, Rettung 144, Bergrettung 140 (mit Handy 0043 vorwählen)

Deutsche Botschaft:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Gauermanngasse 2-4
A-1010 Wien
Tel.: +43 1 71 15 40
Fax: +43 1 713 83 66
info@wien.diplo.de
www.wien.diplo.de

Verkehr:
Vignettenpflicht: Autobahnen und Schnellstraßen (auch Stadtautobahnen) sind in Österreich generell mautpflichtig.
Kosten für PKW: Jahresvignette 93,80 €, 2-Monats-Vignette 28,20 €, 10-Tages-Vignette 9,60 €
Kosten für Motorräder: Jahresvignette 37,20 €, 2-Monats-Vignette 14,10 €, 10-Tages-Vignette 5.60 €
Bei fehlender oder nicht ordnungsgemäß angebrachter Vignette sind 120,- Euro (Pkw/Wohnmobil) bzw.  65,- Euro (Motorrad) zu bezahlen. Bei Manipulation der Vignette werden 240,- Euro (Pkw/Wohnmobil) bzw. 130,- Euro (Motorrad) Strafe fällig.

Vorfahrt: Der Vorfahrtsberechtigter verliert durch Anhalten sein Vorfahrtsrecht.  Auf Bergstraßen, auf denen kein Fahrzeug ausweichen kann, muss derjenige zurücksetzen, der die besseren Möglichkeiten hat.

Schulbusse und Busse: An stehenden Bussen darf nicht vorbeigefahren werden,  wenn die Warnblinkanlage oder die gelb-rote Warnleuchte eingeschaltet ist.

Höchstgeschwindigkeit: im Ortsgebiet: 50 km/h, Landstraße: 100 km/h, Schnellstraße 100 km/h, Autobahn 130 km/h  (bei einigen gekennzeichneten Bereichen der Inntalautobahn und der Brenneraustobahn gilt generell 100 km/h. In den anderen Bereichen sowie auf der Tauernautobahn und der Rheintalautobahn ist von 22-5 Uhr 110 km/h als Höchstgeschwindigkeit zu beachten. Wohnmobile über 3,5 t -7,5t 50/70/80/80.

Warnwestenpflicht: Der Fahrer, dessen Fahrzeug bei einem Unfall oder Panne außerorts bei schlechten Sehverhältnissen liegenbleibt, muss beim Verlassen eine Warnweste tragen und die Unfall/Pannenstelle mit einem Warndreieck sichern. Es ist ratsam, dass für alle Insassen eine Warnweste vorhanden ist. Motorradfahrer sind von dieser Regelung ausgenommen.

Halten und Parken: Zur Kennzeichnung werden unterschiedliche Linienformen und Farben verwendet (Gelbe Zick-Zacklinien sowie durchgehende gelbe Linien am Straßenrand: Halte- und Parkverbot; unterbrochene durchgehende gelbe Linie am Straßenrand: Halte- aber kein Parkverbot). Ferner darf man aber beim eingeschränkten Halteverbot zehn Minuten halten.

Promillegrenze: Sie liegt bei 0,5 Promille, Für Probeführerschein-Besitzer gilt 0,1 Promille.

Telefonieren: Fahrer dürfen während der Fahrt das Handy nur mit Freisprecheinrichtung nutzen. Bei Mißachtung kann eine höhere Geldbuße verhängt werden.

Zeit: MEZ

Netzspannung: Die Netzspannung ist 220 Volt/ 50 Hertz Wechselstrom.

Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und erfolgen ohne Gewähr.

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