Reiseinformationen Deutschland

FLÄCHE: 357.578 km²
EINWOHNER: 83,019 Mio (31.12.18)
HAUPTSTADT: Berlin
BUNDESLÄNDER/Landeshauptstädte: BADEN-WÜRTTEMBERG/Stuttgart, BAYERN/München, BERLIN, BRANDENBURG/Potsdam, BREMEN, HAMBURG, HESSEN/Wiesbaden, MECKLENBURG-VORPOMMERN/Schwerin, NIEDERSACHSEN/Hannover, NORDRHEIN-WESTFALEN/Düsseldorf, RHEINLAND-PFALZ/Mainz, SAARLAND/Saarbrücken, SACHSEN/Dresden, SACHEN-ANHALT/Magdeburg, SCHLESWIG-HOLSTEIN/Kiel, THÜRINGEN/Erfurt
WÄHRUNG: Euro
VORWAHL: 0049 - Durchwahl ohne führende 0
NOTRUFNUMMERN: Polizei 110 oder 112, Feuerwehr 112, Rettungsdienst 112, Sperrnotruf für Kredit- oder EC-Karten 116 116

Auswärtiges Amt:
D-11013 Berlin
Telefonzentrale: (24-Stunden-Service): +49 (0)30 1817 0
Bürgerservice: (Mo bis Fr 9.00 bis 15.00 Uhr)
Tel:  +49 (0)30 1817 2000

Fax: +49 (0)30 1817 3402
www.auswaertiges-amt.de

Verkehr:
Höchstgeschwindigkeit:
im Ortsgebiet: 50 km/h, Landstraße: 100 km/h, Autobahn: 130 km/h empfohlene Richtgeschwindigkeit
Bei Sichtweiten unter 50 m bedingt durch Nebel, Schnee oder Regen, gilt ein Tempolimit von 50 km/h für alle Fahrzeuge.
Wohnmobile
über 3,5 t - bis 7,5t 50/80/100

Warnwestenpflicht: Für alle Fahrzeuge muss eine Warnweste mitgeführt werden, im Bedarfsfall muss die Weste vom Fahrersitz aus greifbar sein, sollte daher keinesfalls im Kofferraum aufbewahrt werden. Empfehlenswert ist, dass Warnwesten für alle Insassen vorhanden sind.

Weitere Mitführpflichten: Für alle in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge gilt: Warndreieck und Verbandskasten
Fahrzeuge über 3,5 t: zusätzlich eine Warnleuchte .

Halten und Parken: Es ist zu beachten, dass verschiedene Halteverbote bestehen wie z. B. auf Bahnübergängen, an schmalen und schlecht einsehbaren Stellen, in scharfen Kurven und an Feuerwehrzufahrten. Von Parken spricht man, wenn das Fahrzeug verlassen wird oder länger als drei Minuten hält.

Promillegrenze: Sie liegt bei 0,5. Eine Promillegrenze von 0,0 ist während der zweijährigen Führerschein-Probezeit vorgeschrieben und von Fahranfänger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zu beachten.

Telefonieren: Fahrer dürfen während der Fahrt das Telefon nur mit Freisprecheinrichtung nutzen.

Zeit:
In Deutschland findet die MEZ (Mitteleuropäische Zeit) Anwendung. Ab dem letzten Sonntag im März bis einschließlich dem letzten Sonntag im Oktober gilt die MEZ + 1 Stunde.

Netzspannung:
Die Netzspannung liegt bei 230 Volt/ 50 Hertz Wechselstrom.


Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und erfolgen ohne Gewähr.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://www.adac.de

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