Travel information Switzerland

FLÄCHE: 41.285 km²
HAUPTSTADT: Bern
EINWOHNER: 7,9 Mio.
WÄHRUNG: CHF (Schweizer Franken)
VORWAHL: 0041 - Durchwahl ohne führende 0
NOTFALLRUFNUMMERN: Polizei 117, Feuerwehr 118, Ambulanz 144, Pannenhilfe 140

Deutsche Botschaft:
Willadingweg 83
CH-3006 Bern
Tel: +41 (0)31 359 41 11
email: info@bern.diplo.de
www.bern.diplo.de



Verkehr:
Vignettenpflicht: Die Jahres-Vignette (CHF 40.-) ist 14 Monate gültig von 01.12 bis 31.01 des übernächsten Jahres und muss gut sichtbar von innen an der Windschutzscheibe angebracht werden. Für Anhänger ist eine zusätzliche Vignette notwendig.

Höchstgeschwindigkeit: im Ortsgebiet 50 km/h, Landstraße 80 km/h, Schnellstraße 100 km/h, Autobahn 120 km/h;
Wohnmobile über 3,5 t - 50/80/100/100

Straßenkennzeichung: Im Gegensatz zu Deutschland sind in der Schweiz die Autobahnen mit grünen und die Nationalstraßen mit blauen Schildern gekennzeichnet.

Vorfahrtsregelungen: Aufwärtsfahrende Fahrzeuge haben auf Bergstraßen Vorfahrt, wenn das bergabwärtsfahrende Kfz nicht ausweichen kann, muss es zurückfahren. Post und Linienbusse sind auf "Berg-Poststraßen" bevorrechtigt. In Orten haben Schienenfahrzeuge Vorrang.
 
Parken: Die Parkzonen sind farblich unterteilt, in blau gekennzeicheten Parkzonen darf man mit einer Parkkarte 1-1 1/2 Stunden kostenlos parken. Gelb gekennzeichnete Parkflächen sind vermietet, auf ihnen darf nicht geparkt werden, weiße Parkfelder sind mit Parkuhren versehen, auf ihnen kann je nach Standort für eine limitierte oder unlimitierte Dauer geparkt werden. Innerhalb roter Zonen ist parken bis 15 Stunden gratis, allerdings wird ebenfalls eine Parkkarte benötigt.

Lichtpflicht: Alle Fahrzeuge müssen immer mit Abblendlicht oder einer Tagfahrleuchte fahren.

Promillegrenze: Sie liegt bei 0,5 Promille, außer für Führerscheininhaber auf Probe, Fahrlehrer und andere Berufskraftfahrer (max. 0,1). Bei Nichtbeachtung drohen hohe Geldbußen oder ggf. sogar eine Gefängnisstrafe.

Telefonieren: Der Fahrer darf während der Fahrt ein Handy nur mit einer Freisprecheinrichtung nutzen. Bei Nichtbeachtung droht eine höhere Geldstrafe.

Bußgelder - Besonderheiten: Bei bestimmten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkoholgenuss .....) gibt es hohe Strafen, teilweise auch mit Freiheitsentzug oder Enteignung des Fahrzeugs. Ausländer müssen Geldbußen sofort bezahlen.

Zeit: MEZ

Netzspannung: Die Netzspannung ist 230 Volt/ 50 Hertz Wechselstrom.

Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und erfolgen ohne Gewähr.

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